Beratung nach §37 SGB XI
Seit dem 01.01.2017 haben Versicherte mit Pflegegrad 0 einen freiwilligen Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Pflegebedürftige, die Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und 3 beziehen sind verpflichtet einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.
Bei Pfelgegrad 4 und 5 ist dieses Angebot vierteljährlich in Anspruch zu nehmen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegeleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Wir überwachen die Einhaltung der Termine um einer Leistungskürzung vorzubeugen. Für zusätzlichen Beratungsbedarf vereinbaren Sie einen Termin mit unserer zuständigen Pflegeberatung:
Frau Scarlet Christ
Montag
im Mehrgenerationenhaus Memmingen
Zangmeisterstraße 30
Email: scarlet.christ@mgh-mm.de.
Telefon: 08331 6408902 (außerhalb der Sprechzeiten bitte auf Mailbox sprechen).
Frau Evi Uhl
Für den Landkreis Unterallgäu
in der Blaue Blume 2- Zentrum für seelische Gesundheit im Alter
Maximilianstraße 55 in Mindelheim.
Jeden Dienstag von 9 - 11 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung auch in den Abendstunden unter 0176 10336812
Email: evi.uhl@mgh-mm.de.