Pflegegrade - Wir beraten Sie gerne
Seit dem 01.01.2017 gilt das neue Pflegegesetz bei dem die bisherigen Pflegestufen durch so genannte Pflegegrade abgelöst wurden. Sie dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen.
Die im Pflegestärkungsgesetz aufgenommenen Änderungen berücksichtigen besonders die Pflegebedürftigkeit von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. So erhalten auch Menschen mit Demenz, längerfristiger psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Wenn Sie Fragen zum Thema Pflegegrade haben, beraten wir sie gerne!